Studiengänge, die mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abschließen, werden als Lehramtsstudiengang bezeichnet.
Die Durchführung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt obliegt dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium (Landesprüfungsamt für Lehrämter). Es entscheidet insbesondere über die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Leiter des Landesprüfungsamtes für Lehrämter m.d.W.d.G.b.: |
Herr Wilfried Huth |
Ständiger Vertreter des Leiters des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena: |
Herr Prof. Dr. Michael May |
Ständige Vertreterin des Leiters des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar: |
Frau Prof. Rynkowski-Neuhof Vizepräsidentin für Lehre |
die Prüfungszulassungen und die technische und organisatorische Absicherung der Ersten Staatsprüfungen, der Erweiterungsprüfungen und der Prüfungen in einem weiteren Fach
für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Regelschulen.
Die Außenstelle Jena organisiert die genannten Prüfungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar, der Bauhaus-Universität Weimar und der Theologischen Fakultät der Universität Erfurt.